Gewässerordnung ASV "Früh Auf" Wesseling Vereinsgewässer Urfeld

 

 

 

  1. Das Recht zur Ausübung des Fischfangs am Vereinsgewässer Urfeld hat jedes Mitglied des ASV "Früh Auf" Wesseling 1960 e.V., welches im Besitz eines gültigen Bundesfischereischeins und eines gültigen Fischereierlaubnisscheins ist. Diese Nachweise sind am Gewässer stets mitzuführen und auf Verlangen dem Vorstand, Fischereiaufseher oder Gewässerwart vorzuzeigen.
  2. Jugendlichen Mitgliedern ist das Angeln am Gewässer nur in Begleitung eines aktiven, erwachsenen Vereinsmitglieds gestattet. Der Aufenthalt für Jugendliche am Gewässer ist zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. 
  3. Das Betreten des Vereinsgewässers ist für Unbefugte verboten. Der ASV "Früh Auf" übernimmt keinerlei  Haftung für Unfälle jeglicher Art.
  4. Das Gewässer und die Uferanlagen samt Unterständen sind zu hegen und zu pflegen, der Angelplatz ist immer sauber und ordentlich zu verlassen. Mitgebrachter Müll muss selbstverantwortlich und privat entsorgt werden.
  5. Das Betreten der Böschung ist untersagt. Bei Hochwasser (Uferwege unter Wasser) kann das Gewässer gesperrt werden. Das Angeln im Schongebiet ist untersagt.
  6. Gefischt werden darf mit 2 Ruten und maximal 2 Haken. Maximalabstand der beiden Ruten beträgt 10 Meter.
  7. Unterfangkescher, Abhakmatte und Hakenlöser sind am Gewässer stets mitzuführen. Gefangene Fische unter Mindestmaß, über dem Entnahmefenster und in der Schonzeit sind sofort und schonend zurückzusetzen.
  8. Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist gemäß § 1 TSchG verboten. Der verwendete, tote Köderfisch muss aus dem Vereinsgewässer Urfeld stammen.
  9. Köderfische und Fetzenköder sind während der Schonzeit von Hecht und Zander als Köder verboten. Kunstköder sind sind vom 01. - 31.05. erlaubt.
  10. Das Ausnehmen von Fischen am Gewässer ist verboten !
  11. Pro Tag und Angler darf mit max. 1,5 kg Trockenfutter und max. 0,25 kg Partikeln (einschl. Maden/Würmer) abgefüttert werden. Da Abfüttern mit Boilies ist untersagt.
  12. Die ausgehängten Fanglisten sind zu nutzen. Einzutragen sind alle gefangenen Fische.
  13. Mindestmaße, Entnahmefenster, Fangbeschränkung und Schonzeiten:                             

Fischart

Mindestmaß

in cm

Entnahmefenster

in cm

Fangbeschränkung

pro Tag und Person

Schonzeit


 

 

Aal 

Barsch                       

Brasse         

Forelle                    

Hecht                     

Karausche                

Karpfen

Rotauge                 

Schleie                    

Graskarpfen Stör

Wels                        

Zander                   

 

 

 

50

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18

25

60

18

40

18

35

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----

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50

 

 

bis 75

bis 30

bis 50

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bis 80

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bis 60

bis 35

bis 45

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bis 75

 

 

2

Ist zu entnehmen

2

3

1

2

1

3

1

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Ist zu entnehmen

1

 

 

         

        

           

           

15.02. - 30.04.        

            

            

          

      

ganzjährig

ganzjährig

 

15.02. - 31.05.      


 

Diese Gewässerordnung setzt alle Vorherigen außer Kraft. Bei Verstoß gegen die Grundsätze dieser Verordnung muss mit Konsequenzen bis hin zur Kündigung der Mitgliedschaft gerechnet werden.

 

 

 

   

      ASV "Früh Auf" Wesseling 1960 e.V.                       Wesseling, den 01.01.2022