Fischart Mindestmaß in cm
Fangbeschränkung
pro Tag und Person
Aal 50 cm
Brasse, Rotauge 18 cm
Forelle 25 cm
Hecht 60 cm
Karausche 18 cm
Karpfen 40 cm
Schleie 35 cm
Seesaibling 30 cm
Wels -----
Zander 50 cm
3
unbegrenzt
3
1
unbegrenzt
1
2
2
Ist zu entnehmen
1
Diese Gewässerordnung setzt alle Vorherigen außer Kraft. Bei Verstoß gegen die Grundsätze dieser Verordnung muss mit Konsequenzen bis hin zur Kündigung der Mitgliedschaft gerechnet werden.
ASV "Früh Auf" Wesseling 1960 e.V. Wesseling, den 01.01.2015